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 Weiterbildung

 

Für alle Bus- und LKW-Fahrer, egal wann der Führerschein erteilt wurde, gilt eine Weiterbildungspflicht alle fünf Jahre, sofern gewerblich gefahren wird.

 

Das heisst:

  • ein Busführerschein ist ab dem 10.09.2013,
  • ein LKW-Führerschein ab dem 10.09.2014 nicht mehr gültig, wenn es den gewerblichen Bereich betrifft.
  • Privatfahrten, wie z.B. Feuerwehren, Landwirtschaft, Wohnmobile sind nicht betroffen und somit weiter gültig.


 

Wie sieht die Weiterbildung aus?

Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden á 60 Minuten Unterricht (ohne Prüfung) besucht werden. Dies kann im Block oder z.B. jedes Jahr sieben Stunden á 60 Minuten geschehen.

 

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Wirtschaftliches Fahren
  • Sicherheitstraining
  • Ladungssicherung
  • EG-Sozialvorschriften
  • Neuerungen in der KFZ-Technik
  • Umgang mit Kunden/ Konfliktbewältigung


 

Bei der Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der Verlängerung des Führerscheins bei der zuständigen Führerscheinstelle vorzulegen ist.

 

Was ist bei der Weiterbildung zu beachten?

 

Rein theoretisch betrachtet brauchen Busfahrer erst ab 10.09.2013 und LKW-Fahrer ab 10.03.2014 eine Weiterbildung!
 
Verlängert ein LKW-Fahrer z.B. am 02.06.2012 ohne Weiterbildung seinen Führerschein, wird dieser auf 10.09.2014 begrenzt. Er muss also im Sommer 2014 wieder eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung beibringen.
 
Um diese Kosten zu vermeiden, wäre es optimal, er hätte am 02.06.2012 bereits eine entsprechende Weiterbildung absolviert, weil dann der Führerschein auf volle 5 Jahre verlängert wird. Es lohnt sich also, rechtzeitig in die Weiterbildung einzusteigen, zumal in den Jahren 2011 bis 2014 mit einem Lehrgangsengpass zu rechnen ist.
azwv2

 

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