Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz haben sich jede Menge Änderungen in der Bus- und Lkw-Ausbildung ergeben.

Als Spezialist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stellen wir uns den neuen Herausforderungen. Darum bieten wir Lehrgänge zur Grundqualifikation, Beschleunigte Grundqualifikation und zur Weiterbildung (Module) an.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Beschleunigte Grundqualifikation (für Fahrer, die mit 21 Jahre fahren wollen) zu absolvieren, aber auch die Möglichkeit, schon mit 18 Jahren Berufskraftfahrer zu werden (Grundqualifikation).

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter Tel. 0 84 54 / 22 32.

Ihre nächsten Termine für Grundqualifikation oder den Modulen finden sie hier.

Güterverkehr

Seit dem 10.09.2009 besteht für alle Führerscheinneulinge der Klassen C1 oder höherwertiger, die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren Weiterbildung, sofern der Führerschein für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Termine finden Sie auf unsere Terminseite.

Kompletter LKW-FS auch in 2 Wochen möglich!

Hinweis: Förderung der Kursgebühren durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter möglich.

Personenverkehr

Seit dem 10.09.2009 besteht für alle Führerscheinneulinge der Klassen D1 oder höherwertiger die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren Weiterbildung, sofern der Führerschein für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Termine finden Sie auf unsere Terminenseite.

Hinweis: Förderung der Kursgebühren durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter möglich.